Die schweren Lawinenkatastrophen in den Jahren 1953 und 1954 im Gasteiner Tal und im Großen Walsertal sowie die großräumigen Überschwemmungen im Donautal im Sommer 1954 stellten die Einsatzkräfte der Exekutive, der Feuerwehren und der Rettungsorganisationen vor große Koordinierungs- und Leistungsprobleme. Dabei wurde allzu deutlich erkennbar, wie sehr ein Einsatz von Luftfahrzeugen zur Erbringung von Hilfeleistungen, aber auch eine Koordinierung der Einsatzkräfte notwendig ist.
Aus dieser Lage heraus und aus der Erkenntnis, dass Hilfe von oben auch bei verlegten oder vermurten Verkehrswegen, in überschwemmten Gebieten, in unzugänglichen Schluchten und Felswänden, in Gletscherregionen möglich ist, ging man daran, eine Organisation zu schaffen, die rasche Hilfe bringt.
„Wer rasch hilft, hilft doppelt“, sagt ein Sprichwort. Wer aber einem Menschen in Lebensgefahr rasch hilft, hilft mehr als doppelt, er rettet sein Leben.
Bei dieser Folgerung angelangt, wurde am 15. Dezember 1954 die Abteilung „Flugpolizei“ im Bundesministerium für Inneres errichtet. Es galt aber noch einige schwierige Probleme zu lösen. Fliegen war damals ausschließlich den Besatzungsmächten vorbehalten und somit bestand in Österreich ein Flugverbot. Doch Not macht bekanntlich erfinderisch. Der erste Innenminister der Zweiten Republik, Oskar Helmer, sicherte den Wiedereinstieg in die Luftfahrt. Drei Polizisten und drei Gendarmen wurden in die Schweiz geschickt, um eine Flugausbildung zu absolvieren. Die österreichischen Beamten wurden von dem legendär gewordenen Rettungsflieger Hermann Geiger in die Kunst der Außenlandungen in Schnee und Eis eingeweiht.