Stützpunkte vor 2001
(Quelle: ÖAMTC.at)
Vor mehr als 20 Jahren, genau genommen der 1. Jänner 2001, brachte eine grundlegende Änderung der österreichischen Flugrettung. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde die Organisation der luftgebundenen notärztlichen Versorgung vom Bundesministerium für Inneres durchgeführt.
Obgleich der ÖAMTC bereits in Kooperation mit dem BMI 6 Standorte und einen Saisonalbetrieb in Salzburg unterhielt und das Bundesheer in der Steiermark mit „Christoph“ in Aigen den Zentralraum Österreichs abdeckte, brachte der Ausstieg des Staates die bis heute anhaltende Vielfalt an Änderungen im Flugrettungswesen. Die unklare Situation mit den Sozialversicherungsträgern, die hohen Kosten für den Betrieb und die in Zukunft anstehende Erneuerung der Flotte, es wurde vom BMI zu diesem Zeitpunkt ausschließlich die AS350 Ecureuil für Einsätze geflogen, brachte die ausschlaggebende Entscheidung, dass sich das Bundesministerium für Inneres endgültig aus der Flugrettung zurück zog.
Um weiter einen reibungslosen Flugrettungsbetrieb in Österreich zu gewährleisten, wurde der Christophorus Flugrettungsverein mittels Assistenzvertrag vom BMI beauftrag die bestehenden 8 Standorte zu übernehmen. Am 1.Juli 2001 war es dann soweit und die blauen „Martin“ Hubschrauber vom Typ AS350 des BMI wurden gegen die modernen Eurocopter EC135 in typischer gelber Farbe des ÖAMTC ersetzt und der Funkrufname der bereits bestehenden Flotte des ÖAMTC in „Christophorus“ angeglichen. Gleichzeitung öffnete die Abgabe der Flugrettung durch das BMI den privaten Hubschrauberunternehmen, wie z.B. der Heli Austria, die Möglichkeit nun beim Thema Flugrettung mitzumischen, jedoch zu Beginn ohne Förderung bzw. Unterstützung des Bundes oder der Länder.
Über die Jahre wuchs nicht nur die Anzahl der Standorte sondern auch der Konkurrenzkampf zwischen den privaten Betreibern. Neben den nach wie vor ohne Förderung betriebenen Standorten, konnten sich auch die privaten Betreiber wie die ARA Flugrettung, SHS Helicopter oder die Heli-Austria Verträge mit Bund bzw. den Ländern sichern und somit zumindest am Jahresende pauschalierte Ausgleichsbeträge erhalten um einen Teil der hohen Kosten für Betrieb oder nicht verrechenbare Einsätze auszugleichen.
Die letzte wirklich Große Änderung im Flugrettungswesen in Österreich kam 2010 mit der Anpassung der gesetzlichen Regelung für den gewerblichen Transport von Personen (JAR-OPS3) und dem Auslaufen des Assistenzvertrag des Bundes.
Die Änderung der JAR-OPS3 umfasste unter anderem eine genaue Typenregelung für den HEMS Betrieb welche unterschiedlich auf die heimischen Betreiber einwirkte. Während der ÖAMTC bereits die zugelassene Type Eurocopter EC135 einsetzte und somit nicht von der Regeländerung betroffen war, mussten andere Betreiber ihre Maschinen außer Betrieb nehmen und für die Überbrückung mit geleasten bzw. gecharterte Maschinen fliegen.
Durch das Auslaufen des Assistenzvertrag unterlag die Betriebsvereinbarungen der Flugrettung nun den Bundesländern. Die Vertragsverhandlungen gestalteten sich durch diverse Themen wie z.B. die Anpassung der Kassenbeiträge bzw. Abgeltung durch Pauschalen oftmals als schwierig.
Durch die vergangenen Veränderungen profitiert Österreich heute durch eine flächendeckende notärztlichen Versorgung aus der Luft, modernstes Gerät, sowohl im technischen, als auch im medizinischen Bereich und zukunftsorientierte Betreiber die weiter in Sicherheit und Weiterentwicklung investieren. Wir sind auf die nächsten 20 Jahre gespannt.