Wann kommt die Flugpolizei zum Einsatz

Die österreichische Flugpolizei hat eine wichtige Bedeutung in der österreichischen Flugrettung. Sie ist grundsätzlich zur Rettung von unverletzten Personen aus unwegsamen Gelände sowie zur Bergung von Toten zuständig.

Oftmals kommt es zu Bergeeinsätzen, bei denen die Patienten weder erkrankt noch verletzt sind. Überschätzung und Erschöpfung sind die häufigste Ursache für die Alarmierung der Rettungsteams der Bergrettung. Zur Unterstützung der Einsatzkräfte rückt häufig auch ein Helikopter der Flugpolizei aus. Der Hubschrauber kann, je nach Geländebeschaffenheit, entweder in der Nähe der Einsatzstelle landen oder er weicht auf einen Zwischenlandeplatz aus um das Bergetau zu fixieren. Die zu bergende Person wird dann mittels Taubergung aus ihrer misslichen Lage geflogen.

Suchflüge fallen ebenfalls in das Aufgabengebiet der BM.I Helikopter. Ausgestattet mit modernster Technik können die Hubschrauberteams vermisste Personen auch in dunkelster Nacht finden. Sie sind dazu mit Wärmebildkameras und dem F.L.I.R. System (Forward Looking InfraRed) ausgestattet. Zusätzlich verfügt der Polizeihelikopter noch über ein Handyortungsgerät um nicht auffindebare Personen zu lokalisieren. Die Entsendung der Flugpolizei erfolgt immer in Kombination mit einem Bodenteam. Dieses koordiniert die Einsatzkräfte am Boden. Die Retter können dann via Funk zu den Patienten geleitet werden.

Ein unschöner Punkt der Flugpolizei ist die Bergung von verstorbenen Personen. Helikopter der Flugrettungsorganisationen ist es nicht gestattet tote Personen abzutransportieren. Geht es nun in schlecht zugängliches Geländen dann kommen die Hubschrauber der Polizei zum Einsatz. Sie sind befugt, verstorbene Personen mittels Tau oder Transportkorb zu bergen. Dafür steht ein extra Rucksack mit Equipment zur Verfügung. (Leichensack – tauglich für Bergetau, Handschuhe, etc.)

Wer trägt die Einsatzkosten

Bis ca. Mitte 2018 wurden die Kosten der Bergeeinsätze der Flugpolizei vom Bundesministerium für Inneres getragen und waren somit für den Betroffenen kostenlos. Lediglich der Stundensatz der Bergrettung, falls mit im Einsatz, musste bezahlt werden, wurde aber meist von Versicherungen, sofern vorhanden, bezahlt. Aufgrund der Häufung von Einsätzen bei denen Fehlverhalten, mangelhafte Tourenplanung Leichtfertigkeit oder Bequemlichkeit der zu bergenden Personen der Grund für das ausrücken der Flugpolizei war, änderte der Gesetzgeber die Bestimmung für das Verrechnen der Kosten für solch einen Einsatz. Der Aufwand für eine ca. 30 Minuten lange einfache Hubschrauberbergung wird nun mit ca. 1500€ berechnet. Je nach Dauer, Bedingungen und Schwierigkeit kann dieser Betrag empfindlich in die Höhe steigen.

Wo ist die Flugpolizei stationiert

Die Stützpunkte der Flugpolizei sind auf ganz Österreich verteilt und werden „Flugeinsatzstellen“ genannt. Die Hauptzentrale befindet sich in Wien Meidling, welche auch den Wartungsbetrieb beheimatet. In Wien befindet sich zusätzlich am Flughafen Wien Schwechat eine Außenstelle der Flugpolzei. Die weiteren Einsatzstellen befinden sich am Blue Danube Flughafen Linz, Flughafen Salzburg, beim Flugrettungszentrum West am Flughafen Innsbruck, Hohenems, Flughafen Graz und dem Kärnten Airport Klagenfurt. Mehr Infos zu den einzelnen Einsatzstellen finden Sie hier:

Welche Hubschrauber gibt es

Bei der Flugpolizei sind derzeit folgende Hubschrauber Typen im Einsatz: H135  (EC135 P2+ u. EC135 P3), Bell 206B, AS350 B1, B3 und B3e. Der Bell 206 wird ausschießlich für Trainingszwecke verwendet. Weiters sind 3 EC 135 P2+ mit einem FLIR System und Suchscheinwerfer ausgestattet. Welche Hubschrauber und mit welcher Kennung bei der Flugpolizei im Betrieb sind, finden sie in unserem Flottenverzeichnis.

Kontakt

Bundesministerium für Inneres
Abteilung II/DSE/4 – Flugpolizei
Hohenbergstraße 1b
1120 Wien

Abteilungsleiterin Mag. Ulrike Hutsteiner
Telefon: +43 1 53 126-90 6539
Telefax: +43 1 53 126-6270
E-Mail: BMI-II-DSE-4@bmi.gv.at

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